Nürnberger Prozesse
Erstmals werden Staatsverbrecher international vor Gericht gestellt — Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts.
Die Nürnberger Prozesse (1945-1949) waren die ersten internationalen Strafgerichtsverfahren gegen Staatsverbrecher. Sie schufen die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts und prägen bis heute den Umgang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Vorgeschichte
- 1943 Moskauer Erklärung: Alliierte versprechen Bestrafung von NS-Verbrechern
- Diskussion über Methoden: standrechtlich erschießen (Churchill, Stalin teilweise)? Schauprozesse?
- USA setzt sich durch: faires Gerichtsverfahren
- 8. August 1945: Londoner Statut — rechtliche Grundlage
Warum Nürnberg?
- Symbolort der NSDAP (Reichsparteitage)
- Großer Gerichtssaal vorhanden (Saal 600)
- Anbei angeschlossenes Gefängnis
- Im amerikanischen Sektor — relativ wenig zerstört
Internationaler Militärgerichtshof (IMG)
Hauptkriegsverbrecherprozess (20. November 1945 - 1. Oktober 1946)
- Vier alliierte Mächte: USA, Großbritannien, Sowjetunion, Frankreich
- Jeweils ein Hauptrichter + Stellvertreter, plus Ankläger
- Chefankläger USA: Robert H. Jackson
- 403 öffentliche Sitzungen, 5.330 Beweisstücke
- 240 Stunden Filmaufnahmen
Anklagepunkte
Vier Anklagepunkte gegen die 22 Hauptkriegsverbrecher (24 angeklagt, 2 nicht erschienen):
- Verschwörung gegen den Weltfrieden
- Verbrechen gegen den Frieden (Angriffskrieg)
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit (neu erfunden!)
Die Angeklagten
Hauptangeklagte (Auswahl)
- Hermann Göring: Reichsmarschall, Hitlers Stellvertreter
- Rudolf Heß: Hitler-Stellvertreter, 1941 nach England geflogen
- Joachim von Ribbentrop: Außenminister
- Wilhelm Keitel: Chef OKW
- Ernst Kaltenbrunner: Chef des Reichssicherheitshauptamts
- Alfred Rosenberg: Chefideologe
- Hans Frank: Generalgouverneur Polen
- Wilhelm Frick: Reichsinnenminister
- Julius Streicher: Antisemit, "Der Stürmer"
- Albert Speer: Rüstungsminister
- Karl Dönitz: Großadmiral, Hitlers Nachfolger
- Erich Raeder: Großadmiral
Nicht angeklagt (weil tot)
- Adolf Hitler (Selbstmord)
- Heinrich Himmler (Selbstmord)
- Joseph Goebbels (Selbstmord)
- Reinhard Heydrich (1942 ermordet)
Verteidigung
- Jeder Angeklagte hatte einen Anwalt
- Hauptargumente: "Befehlsnotstand", Tu-quoque-Argument (auch die Sieger hätten Verbrechen begangen)
- Diese wurden nicht anerkannt
- Aber: faire Verfahrensführung mit Anhörung beider Seiten
Beweismittel
- NS-Dokumente in unglaublicher Menge — die Nazis hatten alles dokumentiert
- Filmaufnahmen aus KZs schockten die Welt
- Zeugenaussagen von Überlebenden
- Aussagen vor allem von Beteiligten (Auschwitz-Kommandant Höß)
Urteil (30. September - 1. Oktober 1946)
Zum Tode verurteilt (12)
- Göring (Selbstmord vor Hinrichtung)
- Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher, Jodl, Seyss-Inquart, Sauckel, Bormann (in Abwesenheit)
Lebenslänglich (3)
- Heß, Funk, Raeder
Zeitstrafen (4)
- Dönitz (10 Jahre), von Schirach (20), Speer (20), Neurath (15)
Freisprüche (3)
- Schacht, von Papen, Fritzsche
Hinrichtungen (16. Oktober 1946)
- 10 Hinrichtungen durch den Strang
- Göring entzieht sich durch Cyanid-Selbstmord
- US-Henker John C. Woods
- Leichen verbrannt, Asche in einen Fluss gestreut
Nachfolgeprozesse (1946-1949)
Zwölf weitere Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten:
- Ärzteprozess (1946-47): Menschenversuche
- Juristenprozess (1947): NS-Richter
- Einsatzgruppenprozess (1947-48): Massenmörder
- Wilhelmstraßenprozess (1947-49): Außenministerium
- OKW-Prozess (1947-48): Militärführung
- IG-Farben-Prozess (1947-48)
- Krupp-Prozess (1947-48)
- RuSHA-Prozess (1947-48): "Rasse und Siedlung"
- 185 Angeklagte: 24 zum Tode, 8 hingerichtet, 20 lebenslänglich, 98 Zeitstrafen, 35 Freisprüche
Bedeutung des Prozesses
Juristisch
- "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" als juristische Kategorie
- Angriffskrieg als Verbrechen
- Befehl ist keine Entschuldigung mehr
- Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit (nicht nur Staaten)
- Grundlage für moderne Völkerstrafrecht
Politisch
- Symbolische Distanzierung vom NS-Regime
- Deutsche Bevölkerung sieht die Verbrechen schwarz auf weiß
- Gemeinsamer Akt der Alliierten kurz vor Kaltem Krieg
Geschichtlich
- Dokumentation für die Geschichtsschreibung
- Vorbild für spätere Tribunale
Kritik
- Siegerjustiz: Sowjets, die selbst Massenmord begingen (Katyn), saßen zu Gericht
- Rückwirkende Gesetze: "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gab es vor 1945 nicht
- Selektive Auswahl: viele Schuldige kamen davon (Industrielle, Beamte)
- Wenig Aufarbeitung deutschen Versagens bis 1960er
Folgen für das Völkerstrafrecht
- 1948: Völkermordkonvention der UN
- 1949: Genfer Konventionen erneuert
- 1993: Internationaler Strafgerichtshof für Jugoslawien (Den Haag)
- 1994: Ruanda-Tribunal
- 2002: Internationaler Strafgerichtshof (Den Haag)
- Slobodan Milošević, Charles Taylor, Augusto Pinochet u.a. wurden angeklagt
Memorium Nürnberger Prozesse
2010 wurde im Justizpalast Nürnberg das Memorium eröffnet. Saal 600 ist heute Museum + funktionierendes Gericht.
Andere Aufarbeitungen
- Tokioter Prozess (1946-48): japanische Kriegsverbrecher
- Eichmann-Prozess (1961, Jerusalem)
- Auschwitz-Prozesse (1963-65, Frankfurt) — von Fritz Bauer initiiert
- Ulmer Einsatzgruppen-Prozess (1958)
- Bis heute: kleinere Prozesse gegen letzte überlebende Täter (Buchhalter von Auschwitz, etc.)
⚜ Robert H. Jackson
US-Chefankläger Jackson eröffnete den Prozess: "Die Verbrechen, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so überlegt, so bösartig und so verheerend, dass die Zivilisation sie nicht ignorieren kann." — und: "Wir müssen niemals vergessen, dass die Maßstäbe, an denen wir die Angeklagten messen, jene sind, an denen die Geschichte morgen auch uns messen wird."