Kriegsverbrecher-Prozesse · 1945 - 1949

Nürnberger Prozesse

1945 n. Chr. – 1949 n. Chr.

Erstmals werden Staatsverbrecher international vor Gericht gestellt — Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts.

Die Nürnberger Prozesse (1945-1949) waren die ersten internationalen Strafgerichtsverfahren gegen Staatsverbrecher. Sie schufen die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts und prägen bis heute den Umgang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Vorgeschichte

  • 1943 Moskauer Erklärung: Alliierte versprechen Bestrafung von NS-Verbrechern
  • Diskussion über Methoden: standrechtlich erschießen (Churchill, Stalin teilweise)? Schauprozesse?
  • USA setzt sich durch: faires Gerichtsverfahren
  • 8. August 1945: Londoner Statut — rechtliche Grundlage

Warum Nürnberg?

  • Symbolort der NSDAP (Reichsparteitage)
  • Großer Gerichtssaal vorhanden (Saal 600)
  • Anbei angeschlossenes Gefängnis
  • Im amerikanischen Sektor — relativ wenig zerstört

Internationaler Militärgerichtshof (IMG)

Hauptkriegsverbrecherprozess (20. November 1945 - 1. Oktober 1946)

  • Vier alliierte Mächte: USA, Großbritannien, Sowjetunion, Frankreich
  • Jeweils ein Hauptrichter + Stellvertreter, plus Ankläger
  • Chefankläger USA: Robert H. Jackson
  • 403 öffentliche Sitzungen, 5.330 Beweisstücke
  • 240 Stunden Filmaufnahmen

Anklagepunkte

Vier Anklagepunkte gegen die 22 Hauptkriegsverbrecher (24 angeklagt, 2 nicht erschienen):

  1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
  2. Verbrechen gegen den Frieden (Angriffskrieg)
  3. Kriegsverbrechen
  4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (neu erfunden!)

Die Angeklagten

Hauptangeklagte (Auswahl)

  • Hermann Göring: Reichsmarschall, Hitlers Stellvertreter
  • Rudolf Heß: Hitler-Stellvertreter, 1941 nach England geflogen
  • Joachim von Ribbentrop: Außenminister
  • Wilhelm Keitel: Chef OKW
  • Ernst Kaltenbrunner: Chef des Reichssicherheitshauptamts
  • Alfred Rosenberg: Chefideologe
  • Hans Frank: Generalgouverneur Polen
  • Wilhelm Frick: Reichsinnenminister
  • Julius Streicher: Antisemit, "Der Stürmer"
  • Albert Speer: Rüstungsminister
  • Karl Dönitz: Großadmiral, Hitlers Nachfolger
  • Erich Raeder: Großadmiral

Nicht angeklagt (weil tot)

  • Adolf Hitler (Selbstmord)
  • Heinrich Himmler (Selbstmord)
  • Joseph Goebbels (Selbstmord)
  • Reinhard Heydrich (1942 ermordet)

Verteidigung

  • Jeder Angeklagte hatte einen Anwalt
  • Hauptargumente: "Befehlsnotstand", Tu-quoque-Argument (auch die Sieger hätten Verbrechen begangen)
  • Diese wurden nicht anerkannt
  • Aber: faire Verfahrensführung mit Anhörung beider Seiten

Beweismittel

  • NS-Dokumente in unglaublicher Menge — die Nazis hatten alles dokumentiert
  • Filmaufnahmen aus KZs schockten die Welt
  • Zeugenaussagen von Überlebenden
  • Aussagen vor allem von Beteiligten (Auschwitz-Kommandant Höß)

Urteil (30. September - 1. Oktober 1946)

Zum Tode verurteilt (12)

  • Göring (Selbstmord vor Hinrichtung)
  • Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher, Jodl, Seyss-Inquart, Sauckel, Bormann (in Abwesenheit)

Lebenslänglich (3)

  • Heß, Funk, Raeder

Zeitstrafen (4)

  • Dönitz (10 Jahre), von Schirach (20), Speer (20), Neurath (15)

Freisprüche (3)

  • Schacht, von Papen, Fritzsche

Hinrichtungen (16. Oktober 1946)

  • 10 Hinrichtungen durch den Strang
  • Göring entzieht sich durch Cyanid-Selbstmord
  • US-Henker John C. Woods
  • Leichen verbrannt, Asche in einen Fluss gestreut

Nachfolgeprozesse (1946-1949)

Zwölf weitere Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten:

  • Ärzteprozess (1946-47): Menschenversuche
  • Juristenprozess (1947): NS-Richter
  • Einsatzgruppenprozess (1947-48): Massenmörder
  • Wilhelmstraßenprozess (1947-49): Außenministerium
  • OKW-Prozess (1947-48): Militärführung
  • IG-Farben-Prozess (1947-48)
  • Krupp-Prozess (1947-48)
  • RuSHA-Prozess (1947-48): "Rasse und Siedlung"
  • 185 Angeklagte: 24 zum Tode, 8 hingerichtet, 20 lebenslänglich, 98 Zeitstrafen, 35 Freisprüche

Bedeutung des Prozesses

Juristisch

  • "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" als juristische Kategorie
  • Angriffskrieg als Verbrechen
  • Befehl ist keine Entschuldigung mehr
  • Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit (nicht nur Staaten)
  • Grundlage für moderne Völkerstrafrecht

Politisch

  • Symbolische Distanzierung vom NS-Regime
  • Deutsche Bevölkerung sieht die Verbrechen schwarz auf weiß
  • Gemeinsamer Akt der Alliierten kurz vor Kaltem Krieg

Geschichtlich

  • Dokumentation für die Geschichtsschreibung
  • Vorbild für spätere Tribunale

Kritik

  • Siegerjustiz: Sowjets, die selbst Massenmord begingen (Katyn), saßen zu Gericht
  • Rückwirkende Gesetze: "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gab es vor 1945 nicht
  • Selektive Auswahl: viele Schuldige kamen davon (Industrielle, Beamte)
  • Wenig Aufarbeitung deutschen Versagens bis 1960er

Folgen für das Völkerstrafrecht

  • 1948: Völkermordkonvention der UN
  • 1949: Genfer Konventionen erneuert
  • 1993: Internationaler Strafgerichtshof für Jugoslawien (Den Haag)
  • 1994: Ruanda-Tribunal
  • 2002: Internationaler Strafgerichtshof (Den Haag)
  • Slobodan Milošević, Charles Taylor, Augusto Pinochet u.a. wurden angeklagt

Memorium Nürnberger Prozesse

2010 wurde im Justizpalast Nürnberg das Memorium eröffnet. Saal 600 ist heute Museum + funktionierendes Gericht.

Andere Aufarbeitungen

  • Tokioter Prozess (1946-48): japanische Kriegsverbrecher
  • Eichmann-Prozess (1961, Jerusalem)
  • Auschwitz-Prozesse (1963-65, Frankfurt) — von Fritz Bauer initiiert
  • Ulmer Einsatzgruppen-Prozess (1958)
  • Bis heute: kleinere Prozesse gegen letzte überlebende Täter (Buchhalter von Auschwitz, etc.)

⚜ Robert H. Jackson

US-Chefankläger Jackson eröffnete den Prozess: "Die Verbrechen, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so überlegt, so bösartig und so verheerend, dass die Zivilisation sie nicht ignorieren kann." — und: "Wir müssen niemals vergessen, dass die Maßstäbe, an denen wir die Angeklagten messen, jene sind, an denen die Geschichte morgen auch uns messen wird."