Römisches Recht
Vom Zwölftafelgesetz zum BGB — die größte Rechtstradition der Weltgeschichte.
Das Römische Recht ist eine der größten geistigen Hinterlassenschaften der Antike. Über 1.000 Jahre entwickelte sich in Rom ein hochkomplexes Rechtssystem, das nach der Wiederentdeckung im Mittelalter zur Grundlage fast aller kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen wurde — und damit auch des deutschen BGB.
Die Anfänge
- Zunächst mündliches Gewohnheitsrecht
- Priester (Pontifices) als Rechtsexperten
- Geheimwissen der Aristokratie
- Plebejer forderten schriftliche Niederlegung
- "Auszug der Plebs" als Druckmittel
Zwölftafelgesetz (~450 v. Chr.)
- ~450 v. Chr.: erstes schriftliches römisches Recht
- 12 Bronzetafeln am Forum Romanum
- "Decemviri" stellen es zusammen
- Inhalte: Familien-, Erb-, Eigentums-, Strafrecht
- "Vater des Sohnes Herr über Leben und Tod" (patria potestas)
- "Auge um Auge" als Vergeltung
- Spätere Generationen verehrten es
- Originaltafeln verloren — durch Zitate erhalten
Rechtsschichten Roms
- Ius civile: Bürgerrecht — nur für römische Bürger
- Ius gentium: Völkerrecht — auch für Nicht-Römer
- Ius naturale: Naturrecht — universale Vernunftgrundlage
- Ius honorarium: Amtsrecht der Magistrate
Praetor und Edikt
- Praetor: höchster Justizbeamter
- Jährlich gewählt
- Erließ "Edictum" zu Beginn der Amtszeit
- Rechtsfortbildung durch Praxis
- Anpassung an neue gesellschaftliche Bedürfnisse
- Hadrian (~130 n. Chr.) lässt "Edictum perpetuum" festschreiben
Klassische Periode (1. Jh. v. - 3. Jh. n. Chr.)
- Höhepunkt römischer Rechtswissenschaft
- Berufsjuristen ("iuris consulti")
- Rechtsschulen: Sabinianer und Prokulianer
- Große Juristen:
- Gaius (2. Jh.) — "Institutionen"
- Papinian (~140-212)
- Ulpian (~170-223)
- Modestinus (3. Jh.)
- Paulus (~3. Jh.)
- Detaillierte Rechtsgutachten ("responsa")
- Rechtstheorie entsteht
Constitutio Antoniniana (212)
- Kaiser Caracalla verleiht römisches Bürgerrecht allen Freien im Reich
- Ius civile gilt für alle
- Vereinfachung des Rechts
- Größte Bürgerrechtserweiterung der Antike
Niedergang (3.-5. Jh.)
- Reichskrise des 3. Jh.
- Rechtsverfall
- Kaiserliche Konstitutionen wichtiger als Juristenrecht
- Erste Sammlungen: Codex Hermogenianus, Codex Gregorianus
- Theodosianischer Codex 438
Corpus Iuris Civilis (529-534)
- Größte Rechtssammlung der Antike
- Im Auftrag von Kaiser Justinian I.
- Erstellt unter Leitung von Tribonian
- Vier Teile:
- Codex: Kaisererlasse seit Hadrian
- Digesten / Pandekten: Juristenschriften, ~50 Bücher
- Institutionen: Lehrbuch für Studenten
- Novellen: spätere Erlasse Justinians
- ~9.000 Texte ausgewählt aus ~3 Mio.
- Damit antike Juristen erhalten
- Erstaunliche Leistung in nur 5 Jahren
Justinian I.
- 527-565 byzantinischer Kaiser
- "Wiederherstellung des Römischen Reiches"
- Hagia Sophia gebaut
- Eroberung Italiens, Nordafrikas
- Größtes Verdienst: Rechtskodifizierung
Im byzantinischen Reich
- Corpus iuris bleibt geltendes Recht
- Spätere Bearbeitung: Basilika (9. Jh.)
- Bis Untergang Konstantinopels 1453
Im westeuropäischen Mittelalter
- Römisches Recht zunächst weitgehend verloren
- Volksrechte der Germanen dominierten
- "Lex Salica" der Franken
- Karolinger schaffen "Lex" für jedes Volk
- Recht wird "Personalprinzip" — folgte der Person
Wiederentdeckung (11./12. Jh.)
- ~1070: Wiederentdeckung des Corpus Iuris in Italien
- Bologna wird Zentrum
- Irnerius (~1055-1130) — erster Lehrer des römischen Rechts
- Glossatorenschule
- Studenten aus ganz Europa
- 1158: Friedrich Barbarossa privilegiert Bologna
- "Constitutio Habita" — Schutz der Scholaren
Glossatoren und Kommentatoren
- Glossatoren (12.-13. Jh.): Erklären den Text
- Accursius "Glossa ordinaria" (~1240)
- Kommentatoren / Postglossatoren (14.-15. Jh.): Anwendung auf Gegenwart
- Bartolus (1313-1357) — "niemand ist Jurist, der nicht Bartolist ist"
- Baldus (1327-1400)
Rezeption
- Rezeption des römischen Rechts in Europa ab 15./16. Jh.
- Heiliges Römisches Reich: 1495 Reichskammergerichtsordnung
- Römisches Recht als Subsidiärrecht ("ius commune")
- Gilt überall in Europa
- Außer England (Common Law)
"Schuldenfalle" Rezeption
- Gemeinrechtliche Rechtssprache wird Latein
- Bauern verlieren oft
- "Mit der Christianisierung wurde der Bauer Christ, mit der Rezeption wurde er rechtlich entrechtet"
- Aber: einheitliches Recht über Grenzen
Naturrechts-Schule
- 17.-18. Jh.
- Hugo Grotius (1583-1645) — "De iure belli ac pacis"
- Samuel Pufendorf, Christian Wolff
- Rationales, gottunabhängiges Recht
- Grundlage für Aufklärung und Menschenrechte
Historische Schule
- 19. Jh.
- Friedrich Carl von Savigny (1779-1861)
- "Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung"
- Recht entsteht "im Volksgeist"
- Studium des römischen Rechts intensiviert
- Pandektenwissenschaft entwickelt
Pandektenwissenschaft
- Streng systematische Bearbeitung des römischen Rechts
- Bernhard Windscheid (1817-1892)
- Theodor Mommsen (1817-1903) — Nobelpreis für Geschichte
- Prägte deutsches Rechtsdenken
- Grundlage des BGB
BGB 1900
- Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch tritt 1. Januar 1900 in Kraft
- Wurzeln in römischem Recht
- Begriffe wie Schuldverhältnis, Eigentum, Besitz aus römischem Recht
- Vorbild für weitere Kodifikationen
Code Napoléon 1804
- Auch stark römisch geprägt
- Vorbild für viele andere Länder (Italien, Spanien, Lateinamerika)
Zwei große Rechtsfamilien
- Civil Law: kontinentaleuropäisch, römisch-rechtlich geprägt
- Common Law: angelsächsisch, fallrechtlich
- Civil Law dominiert weltweit
- Common Law: GB, USA, Australien, Kanada (außer Québec), Indien
Wichtige römische Rechtsprinzipien
- In dubio pro reo — im Zweifel für den Angeklagten
- Pacta sunt servanda — Verträge sind einzuhalten
- Audiatur et altera pars — die andere Seite ist zu hören
- Nulla poena sine lege — keine Strafe ohne Gesetz
- Lex specialis derogat legi generali — Spezialgesetz vor Allgemeinem
- Volenti non fit iniuria — dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht
- Bona fides — Treu und Glauben
Berühmte Begriffe
- Eigentum (dominium)
- Besitz (possessio)
- Vertrag (contractus)
- Kauf (emptio venditio)
- Miete (locatio conductio)
- Delikt (delictum)
- Erbe (heres)
- Vormundschaft (tutela)
- Persönlichkeit (persona)
Heute
- Römisches Recht als Grundlage europäischer Rechtsordnungen
- EU-Recht teilweise auf römischer Tradition
- Lateinische Rechtssprüche noch in Verwendung
- Studium des römischen Rechts an deutschen Unis Pflicht
- Rechtsvergleichung wichtig
Kritik
- Patriarchalisch: Frauen rechtlich eingeschränkt
- Sklaverei als Rechtsinstitution
- Formalismus
- Anti-bäuerliche Tendenzen
- Aber: enorme intellektuelle Leistung
Frauen im römischen Recht
- "Pater familias" hatte umfassende Gewalt
- Frauen unter Vormundschaft
- "Sui iuris" nur in bestimmten Fällen
- Aber: spätestens 3. Jh. erhebliche Verbesserung
- Augustus: Frauen mit 3 Kindern frei von Vormundschaft
Sklaverei
- Sklaven als "Sachen" rechtlich
- Aber: Sonderrechte (Familie, Eigentum begrenzt)
- Freilassung als Institution
- Freigelassene ("liberti") nahmen Namen des Herrn an
Vermächtnis
- Größte juristische Tradition aller Zeiten
- Über 2.000 Jahre Wirkung
- Heute über 2/3 der Weltbevölkerung lebt unter zivilrechtlichen Systemen mit römischen Wurzeln
- Sprachliches Erbe in Wirtschafts- und Rechtssprache
- "Justiz" aus römisch-rechtlicher Tradition
Studenten weltweit
- Jeder Jurastudent in Deutschland lernt römisches Recht
- "Privatrecht aus seinem inneren Zusammenhang"
- Lateinkenntnisse hilfreich
- Romanistik als Spezialgebiet
Berühmte römische Juristen
- Gaius — Lehrbuch für Studenten
- Ulpian — meistzitiert in Digesten
- Papinian — als Vorbild der Gerechtigkeit gilt
- Paulus — bedeutender Theoretiker
- Modestinus — späte Klassik
Latein der Juristen
Wenn Anwälte heute "in dubio pro reo" sagen oder "pacta sunt servanda" zitieren, dann sprechen sie Latein — die Sprache von Männern, die vor 2.000 Jahren in Rom diskutierten. Kein anderes Gedankensystem hat so lange überdauert. Konfuzianismus vielleicht. Aristotelische Logik. Sonst kaum etwas. Wenn du heute einen Kaufvertrag abschließt, ein Haus erbst, eine Klage erhebst, dann folgst du Regeln, die ursprünglich in Rom vor 2.000 Jahren entwickelt wurden. Das ist Kontinuität wie sonst nichts in unserem Alltag.