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Das Heilige Römische Reich: Kaiser, Kurfürsten und Reichstag bis 1806
Das Heilige Römische Reich war der Herrschaftsverband in Mitteleuropa, an dessen Spitze ein gewählter König und Kaiser stand. Es knüpfte an die Kaiserkrönungen Karls des Großen 800 und Ottos I. 962 an und endete am 6. August 1806, als Franz II. die Reichskrone niederlegte. Der Kaiser regierte zusammen mit den Reichsständen, vor allem den Kurfürsten.

Vom frühen Mittelalter bis ins Zeitalter Napoleons stand in Mitteleuropa ein Kaiser an der Spitze eines Reiches, das aus vielen Fürstentümern, geistlichen Herrschaften und Städten bestand. Es erlosch am 6. August 1806, als Kaiser Franz II. die Reichskrone niederlegte [1]. Der französische Philosoph Voltaire spottete, dieses Gebilde sei weder heilig noch römisch noch ein Reich [1]. Wie das Reich trotzdem so lange bestehen konnte, hängt mit seinen Einrichtungen zusammen: der Königswahl, dem Reichstag und den Reichsgerichten.
Woher der Name kommt
Die römisch-deutschen Könige verstanden ihr Reich als Fortsetzung des antiken Römischen Reiches [1]. Den Zusatz "heilig" bezeugt zum ersten Mal die Kanzlei Friedrichs I. Barbarossa im Jahr 1157 [1]. Die volle Wendung "Sacrum Romanum Imperium" ist für 1184 belegt und wurde ab 1254 der übliche Reichstitel [1]. Den Zusatz "Deutscher Nation" verwendete 1486 ein Landfriedensgesetz Kaiser Friedrichs III., offiziell erschien er erstmals 1512 im Abschied des Reichstags in Köln [1]. Mehr über ihn steht im Lebensbild Friedrich I. Barbarossa.
Die Anfänge: 800 und 962
Wann das Reich begann, lässt sich auf zwei Daten beziehen. Im Jahr 800 krönte Papst Leo III. den Frankenkönig Karl den Großen zum Kaiser, und Karl stellte sich damit in die Nachfolge des antiken Imperiums [1]. Am 2. Februar 962 wurde der ostfränkische König Otto I. in Rom zum Kaiser gekrönt und griff diese Idee wieder auf [1]. Die Vorgeschichte erzählen die Artikel über das Fränkische Reich und über Karl den Großen.
Seit 1033 bestand das Reich aus drei Teilen: dem deutschen Reichsteil, Reichsitalien und dem Königreich Burgund [1]. Burgund ging im ausgehenden Spätmittelalter faktisch verloren [1]. In seiner größten Ausdehnung um 1200 reichte das Reichsgebiet im Norden bis an die Eider [1].
Kaiser und Papst: der Investiturstreit
Im 11. Jahrhundert stritten Kaiser und Papst darüber, wer Bischöfe in ihr Amt einsetzen durfte. 1075 fasste Papst Gregor VII. seine Vorstellung von päpstlicher Macht im Dictatus Papae zusammen, einer Liste von 27 Leitsätzen [6]. Im Januar 1076 sagten sich König Heinrich IV. und seine Anhänger auf einer Synode in Worms von Gregor los und forderten seinen Rücktritt. Der Papst antwortete im Februar 1076 mit dem Kirchenbann und entband Heinrichs Untertanen von ihrem Treueid [6].
Im Januar 1077 zog Heinrich nach Canossa, zur Burg der Markgräfin Mathilde von Tuszien. Dort tat er öffentlich Buße und erhielt die Lossprechung vom Bann [6]. Der Streit war damit nicht beendet. Fürsten der Gegenseite wählten noch 1077 Herzog Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig, und es folgte ein langer Aufstand in Sachsen, der bis 1088 dauerte. 1080 bannte Gregor Heinrich ein zweites Mal, kurz darauf starb Rudolf [6]. Erst 1122 einigten sich Heinrich V. und Papst Calixt II. im Wormser Konkordat: Bischöfe sollten nach Kirchenrecht gewählt werden, der Kaiser durfte sie aber mit weltlichen Rechten und Besitz ausstatten [6]. Wie das Leben im Reich zu dieser Zeit aussah, beschreibt der Artikel Deutschland im Mittelalter.
Wahlkönigtum und Goldene Bulle
Der König wurde gewählt [2]. Wer wählen durfte und wie, regelte ein Gesetz Kaiser Karls IV. Die ersten 23 Artikel wurden am 10. Januar 1356 auf dem Reichstag in Nürnberg verkündet [2]. Ihren Namen erhielt die Goldene Bulle von der goldenen Siegelkapsel; er setzte sich erst um 1400 durch. Karl IV. selbst nannte das Werk "unser keiserliches rechtbuch" [2]. Die Wikipedia zählt die Goldene Bulle zu den wichtigsten Reichsgrundgesetzen, weil sie die Rechte der Kurfürsten endgültig festlegte [1].
Sieben Kurfürsten durften den König wählen. Sie gaben ihre Stimme in einer festen Reihenfolge ab: die Erzbischöfe von Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und zuletzt der Erzbischof von Mainz [2]. Einstimmigkeit war nicht mehr nötig, eine Mehrheit genügte [2]. Gewählt wurde in Frankfurt am Main, und die Wähler durften die Stadt erst verlassen, wenn sie sich geeinigt hatten [2].
Die Reichsreform von 1495
Am Ende des Mittelalters versuchten König und Reichsstände, das Reich zu festigen. 1495 verkündete der Reichstag in Worms unter König Maximilian I. den Ewigen Landfrieden [5]. Dazu beschloss der Reichstag ein ständig tagendes Gericht, das vom königlichen Hof unabhängig war: das Reichskammergericht. Es sollte das Reich als gemeinsamen Rechtsraum festigen [5]. Geplant war außerdem eine reichsweite Steuer, der Gemeine Pfennig [1]. Auf Dauer blieben von der Reform vor allem die neu gebildeten Reichskreise und das Reichskammergericht [1].

Das Reichskammergericht war für Fälle zuständig, die das Reich unmittelbar betrafen, etwa Landfriedensbruch, und es nahm auch Klagen von Untertanen gegen ihren Fürsten an [5]. Sein Sitz wechselte oft: Frankfurt, Worms, Regensburg, Augsburg, wieder Worms, Nürnberg, Esslingen und schließlich Speyer [5]. Nach den Zerstörungen im Pfälzischen Erbfolgekrieg zogen die Richter 1689 nach Wetzlar um [5]. Anfangs gab es 16 Beisitzer, später bis zu 50, am Ende 25 [5]. In einzelnen Jahren gingen bis zu 700 Verfahren ein, und schon Zeitgenossen klagten über die lange Dauer der Prozesse [5]. Auch der junge Goethe arbeitete nach seinem Jurastudium eine Zeit lang am Gericht in Wetzlar [5].
Glaubensspaltung und Westfälischer Frieden
Mit der Reformation zerbrach die religiöse Einheit des Reiches. Der Augsburger Religionsfriede, verkündet am 25. September 1555, gab die Idee eines konfessionell einheitlichen Reiches auf [1]. Am Beginn des 17. Jahrhunderts erkannten protestantische Reichsstände den Reichshofrat nicht mehr an, weil ihn allein der katholische Kaiser besetzte [1]. Die Spannungen mündeten in den Dreißigjährigen Krieg.
Die Friedensverträge von 1648 brachten dem Reich nach dreißig Jahren Krieg den Frieden [1]. Seitdem gehörten auch benachbarte Staaten als Reichsstände zur Verfassungsordnung des Reiches [1].
Der Immerwährende Reichstag in Regensburg
Seit dem 15. Jahrhundert traten die Reichstage regelmäßig zusammen [4]. Von 1663 bis 1806 tagte der Reichstag dauerhaft in Regensburg, deshalb heißt er Immerwährender Reichstag [4]. Getagt wurde im Alten Rathaus der Stadt [4]. Der Kaiser konnte über diese Versammlung die kleineren Reichsstände an sich binden [1].

Das Ende des Reiches
Am Ende standen Feldzüge Frankreichs und eine Reihe von Friedensschlüssen, von Basel und Campo Formio bis Lunéville und Pressburg [5]. Im Frieden von Lunéville 1801 kam das gesamte linksrheinische Reichsgebiet an Frankreich, und Artikel 7 sah vor, die weltlichen Fürsten für ihre Verluste zu entschädigen [5]. Eine Kommission des Reichstags arbeitete unter französischer Aufsicht dafür einen Plan aus, den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 [5]. Geistliche Fürstentümer, Abteien und Schulen kamen an weltliche Herrschaften. Zugleich wurden weltliche Reichsstände, die Reichsritter und mit wenigen Ausnahmen auch die Reichsstädte den Landesherren untergeordnet [5]. Nach der Wikipedia gab es danach 110 Territorien weniger, und rund drei Millionen Menschen bekamen einen neuen Landesherrn [1]. Baden etwa gewann Gebiete, die ungefähr neunmal so groß waren wie seine verlorenen Besitzungen links des Rheins [5].

Am 12. Juli 1806 unterzeichneten 16 süd- und südwestdeutsche Reichsstände die Rheinbundakte, darunter Baden, Bayern, Hessen-Darmstadt und Württemberg [3, 5]. Napoleon übernahm das Protektorat über den neuen Bund, und die Fürsten sagten sich vom Kaiser los [3]. Am 1. August erklärten sie ihren Austritt aus dem Reich [1]. Kaiser Franz II., der seit 1792 regierte, stand unter wachsendem Druck Napoleons und legte die Krone nieder [3, 5]. Seine Erklärung wurde am 6. August 1806 verkündet [1]. Wie Europa danach neu geordnet wurde, erzählt der Artikel über den Wiener Kongress.
Was vom Reich blieb
Voltaires Spott ist eines von mehreren Urteilen, die Zeitgenossen über das Alte Reich fällten [1]. Einige seiner Einrichtungen arbeiteten dennoch über Jahrhunderte. Untertanen konnten gegen ihren Landesherrn vor Gericht ziehen, und das Reichskammergericht bemühte sich vor allem, Besitzstreitigkeiten schnell zu entscheiden [5]. Nach dem Urteil von Reiner Haehling von Lanzenauer genoss das Gericht im Großen und Ganzen das Vertrauen der Bürger [5]. Wie heute Bund und Länder zusammenwirken, erklärt demokratie.domain-root.de unter Der Bundesrat: Aufgaben und Stimmverteilung. Einen Überblick über die Epochen bietet Deutsche Geschichte im Überblick.
Wichtige Daten
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 800 | Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. [1] |
| 962 | Kaiserkrönung Ottos I. in Rom am 2. Februar [1] |
| 1077 | Heinrich IV. in Canossa, Lossprechung vom Kirchenbann [6] |
| 1122 | Wormser Konkordat zwischen Heinrich V. und Calixt II. [6] |
| 1157 | erster Beleg für "sacrum imperium" [1] |
| 1356 | Goldene Bulle, verkündet am 10. Januar in Nürnberg [2] |
| 1495 | Ewiger Landfriede und Reichskammergericht [5] |
| 1555 | Augsburger Religionsfriede [1] |
| 1648 | Westfälischer Frieden [1] |
| 1663 | Beginn des Immerwährenden Reichstags in Regensburg [4] |
| 1803 | Reichsdeputationshauptschluss [5] |
| 1806 | Rheinbund am 12. Juli, Niederlegung der Krone am 6. August [1, 3] |
- Heiliges Römisches Reich. Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Martin Fehndrich: Vor 650 Jahren: Karl IV. besiegelte Regelungen zur Königswahl. Wahlrecht.de. Stand 10.01.2006. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Gründung des Rheinbundes am 12. Juli 1806. German History in Documents and Images, Deutsches Historisches Institut Washington. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Altes Rathaus Regensburg. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Reiner Haehling von Lanzenauer: Vom Ende des Reichskammergerichts (Badische Heimat 86). Landesverein Badische Heimat, RegionaliaOpen der Badischen Landesbibliothek. Stand 2006. abgerufen am 29.10.2026
- Michael Griffith: Investiture Controversy. World History Encyclopedia. Stand 21.04.2021. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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