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Kindheit in der Geschichte: Leben, Arbeit und Rechte von Kindern

Über die längste Zeit der Geschichte galten Kinder als noch nicht vollwertige Menschen und unterstanden der Gewalt ihrer Eltern. In historischen Gesellschaften starb etwa jedes zweite Kind vor dem 15. Lebensjahr. Seit der Aufklärung setzten sich Schulpflicht, Schutz vor Kinderarbeit und schließlich eigene Kinderrechte durch, zuletzt mit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989.

Altes handgemachtes Holzspielzeug auf einem Eichentisch: ein Pferd auf Rädern, ein Kreisel und ein Stoffball
Bild: KI-generiert

Die weitaus längste Zeit der Menschheitsgeschichte galten Kinder als noch nicht vollwertige Menschen, den Erwachsenen unterlegen und ihnen rechtlich und tatsächlich nicht gleichgestellt [1]. Dass Kinder eigene Rechte haben, ist nach Jörg Maywald historisch neu [1]. Wie sich der Alltag von Frauen und Familien insgesamt veränderte, beschreiben die Artikel Alltag und Gesellschaft im Wandel der Zeit und Frauen in der Geschichte.

Kinder in den alten Hochkulturen

In Kunst, Literatur und archäologischen Funden der Antike sind Kinder nach Joshua J. Mark von der World History Encyclopedia unterrepräsentiert [4]. Sie galten eher als Fortsetzung der Familienlinie denn als eigene Persönlichkeiten, und allein dargestellt sind sie oft nur auf Grabdenkmälern [4]. Gespielt haben sie trotzdem: Belegt sind Puppen, Spielzeugsoldaten, Holzschwerter, Ziehspielzeug und Bälle, dazu Sport und Brettspiele [4].

Kleine antike Tierfiguren aus Terrakotta auf Rädern und Tonkugeln auf einem sandigen Steinsims im Nachmittagslicht
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Im alten Ägypten und in Mesopotamien lernten Jungen und einige Mädchen, bis sie als Schreiber abschlossen; das öffnete ihnen Berufe wie Arzt oder Verwaltungsbeamter [4]. Kinder wohlhabender Familien begannen dort um das achte Lebensjahr mit der Schule [4]. Kinder der Unterschicht wurden selten unterrichtet und mussten mit spätestens sieben Jahren im Haushalt helfen [4]. In Rom gingen Kinder der Oberschicht mit sieben Jahren in die Elementarschule [4].

Jedes zweite Kind starb

Max Roser von Our World in Data hat Untersuchungen zur Kindersterblichkeit in früheren Gesellschaften zusammengetragen. In Schweden starben zwischen 1750 und 1780 rund 40 Prozent der Kinder vor dem 15. Lebensjahr, in Frankreich etwa 45 Prozent, in Bayern ungefähr die Hälfte [3]. Bei Jägern und Sammlern starben im Durchschnitt 49 Prozent der Kinder; Roser stützt sich dabei auf Studien, die im Mittel 48,8 Prozent ergeben [3]. Gleich wo ein Kind zur Welt kam, starb nach seiner Auswertung etwa die Hälfte aller Kinder [3]. Weltweit ist die Sterblichkeit bis zum 15. Lebensjahr seitdem von rund 50 auf 4 Prozent gesunken, die Säuglingssterblichkeit liegt heute unter 3 Prozent [3].

Das Kind als Besitz der Eltern

Nach der patriarchalischen römischen Rechtsordnung entschied der Vater, ob er ein neugeborenes Kind annahm oder aussetzte; das Recht hieß ius vitae et necis, das Recht über Leben und Tod [1]. Bis in die Neuzeit gehörten Kinder zum Besitz und Hausstand der Eltern [1]. Die Eltern bestimmten über Leben und Entwicklung, Ausbildung und Arbeitskraft der Kinder, und das Kind schuldete ihnen unbedingten Gehorsam [1]. Mehr zur Rechtsordnung Roms steht im Artikel Das römische Recht.

Gab es im Mittelalter Kindheit?

Der französische Historiker Philippe Ariès vertrat in seinem Buch über die Geschichte der Kindheit, das 1962 auf Englisch als "Centuries of Childhood" erschien, die These, die Kindheit als eigener Lebensabschnitt sei erst im 16. und 17. Jahrhundert entstanden [5]. Erwachsene im Mittelalter hätten Kinder oft als kleine Erwachsene gesehen [5]. Jörg Maywald fasst Ariès so zusammen, dass die Kindheit eine "Erfindung der Moderne" sei [1].

Eine mittelalterliche Dorfgasse mit Fachwerkhäusern und einer einfachen Holzschaukel an einer alten Linde im Frühling
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Der britische Historiker Nicholas Orme widersprach in seinem Buch "Medieval Children" [5]. Er zeigte nach der Besprechung in Publishers Weekly ausführlich, dass die Kultur des Mittelalters sehr wohl zwischen der Erfahrung von Kindern und Erwachsenen unterschied [5]. Kinder hatten eigene Spiele und Spielzeug, Jungen arbeiteten mit ihren Vätern, Mädchen halfen ihren Müttern im Haushalt [5]. Geburtstage von Kindern wurden mit Festtagen von Heiligen verbunden, schriftliche Geburtsdaten sind außerhalb von Königsfamilien aber selten überliefert [5]. Wie Familien auf dem Land lebten, beschreibt der Artikel Das Leben der Bauern im Mittelalter.

Aufklärung und Schulpflicht

Erst im Zuge der Aufklärung wandelte sich nach Maywald das Bild vom Kind [1]. Neben dem eigenen Lebensrecht des Kindes setzte sich die Auffassung durch, dass Kinder besonders gefördert werden müssen [1]. Schule und später Kindergarten kamen als Orte der Bildung und Erziehung zur Familie hinzu, und Verbote grober Misshandlung sollten die schlimmsten Formen von Gewalt gegen Kinder verhindern [1]. Die Epoche beschreibt der Artikel Die Aufklärung.

In Preußen versuchte der Staat nach Heinz-Elmar Tenorth seit dem frühen 18. Jahrhundert, den Schulbesuch zu regeln [8]. Das Allgemeine Landrecht von 1794 verpflichtete Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause unterrichten konnten oder wollten, sie nach dem fünften Lebensjahr zur Schule zu schicken [8]. Diese Unterrichtspflicht galt bis in die Weimarer Republik [8]. Erst Artikel 145 der Weimarer Verfassung von 1919 legte fest: "Es besteht allgemeine Schulpflicht." [8]

Kinderarbeit in der Industrialisierung

In der Agrargesellschaft war die unbezahlte Mitarbeit von Kindern in der Familie weit verbreitet [2]. Am 9. März 1839 erließ Preußen ein Regulativ, nach dem niemand vor dem vollendeten neunten Lebensjahr regelmäßig in einer Fabrik beschäftigt werden durfte [2]. Ein Ergänzungsgesetz von 1853 hob das Mindestalter auf zwölf Jahre und begrenzte die Arbeitszeit zunächst auf zehn Stunden [2]. 1869 übernahm die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes diese Regeln, 1878 die des Deutschen Reiches [2].

Eine leere Textilfabrikhalle aus dem 19. Jahrhundert mit Reihen eiserner Spinnmaschinen im staubigen Licht hoher Fenster
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Mit der Volksschule, die ab 1872 eine allgemeine staatliche Einrichtung wurde, wurden Schulpflicht und Einschränkung der Kinderarbeit verbindlicher [2]. In den 1870er Jahren besuchten in Preußen etwa 90 Prozent der schulpflichtigen Kinder die Schule, 1880 fast alle [2]. 1903 galt für die Heimarbeit ein Mindestalter von zehn Jahren, nach Jürgen Bönig das erste Kinderschutzgesetz für die Heimarbeit im Reich [2]. Nach der Revolution von 1918/19 wurde im dualen System der Ausbildung ein Tag pro Woche für die Berufsschule reserviert [2]. Die Gründungsverfassung der DDR vom Oktober 1949 verbot Kinderarbeit offiziell, und in der Bundesrepublik trat 1960 ein Verbot der Kinderarbeit in der Landwirtschaft in Kraft [2]. Die Lebensumstände der Arbeiterfamilien beschreibt der Artikel Die Soziale Frage.

Das Jahrhundert des Kindes

1900 erschien das Buch "Das Jahrhundert des Kindes" der schwedischen Pädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key, die unter anderem ein Recht jedes Kindes auf körperliche Unversehrtheit forderte [1]. Unter dem Eindruck des Kinderelends im Ersten Weltkrieg gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb 1920 die Save the Children International Union [1]. Ihr Fünf-Punkte-Programm wurde zur Grundlage der Genfer Erklärung, die der Völkerbund 1924 verkündete, rechtlich verbindlich war sie nicht [1].

Zur selben Zeit verlangte der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak, die Persönlichkeit des Kindes unbedingt zu achten [1]. Als Leiter eines jüdischen Waisenhauses in Warschau forderte er umfassende Beteiligungsrechte für Kinder; Maywald gibt seine Haltung mit dem Satz wieder: "Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer." [1] Im Warschauer Ghetto blieb Korczak bei den Waisenkindern, die ihm anvertraut waren, und wurde mit ihnen ermordet, obwohl er sich hätte retten können [1]. Am 20. November 1959 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Deklaration über die Rechte des Kindes, die das Kind zum ersten Mal international als Träger von Rechten bezeichnete [1].

Die UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die 44. Vollversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention einstimmig [1]. Anders als die Deklaration von 1959 ist sie für die Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindlich [1]. Deutschland ratifizierte sie 1992, zunächst mit Vorbehalten, und nahm diese am 15. Juli 2010 zurück [1]. Im November 2000 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung [1]. Seitdem bestimmt § 1631 Absatz 2 BGB: "Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen." [6]

Auf dem Weltkindergipfel 2002 in New York verpflichteten sich Vertreter von mehr als 180 Staaten, nationale Aktionspläne für die Kinderrechte vorzulegen [1]. Die Bundesregierung verabschiedete 2005 den Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010", erarbeitet unter Beteiligung von Ländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen sowie Kindern und Jugendlichen [1]. In Verfahren über die elterliche Sorge kann ein Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand als "Anwalt des Kindes" zur Seite stellen; so heißt diese Rolle seit dem 1. September 2009, vorher Verfahrenspfleger [1].

Kinderarbeit heute

Weltweit mussten 2024 nach Schätzungen von ILO und UNICEF etwa 138 Millionen Kinder zwischen 5 und 17 Jahren arbeiten, rund acht Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe [7]. Etwa 54 Millionen von ihnen verrichteten gefährliche Arbeit [7]. Fast zwei Drittel, rund 87 Millionen, leben in Afrika südlich der Sahara, und am häufigsten arbeiten Kinder in der Landwirtschaft [7]. Das ILO-Übereinkommen 138 von 1973 regelt das Mindestalter für eine Beschäftigung, das Übereinkommen 182 von 1999 verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit [7].

Wichtige Daten

JahrEreignis
1794Allgemeines Landrecht: Unterrichtspflicht in Preußen [8]
09.03.1839preußisches Regulativ gegen Fabrikarbeit unter neun Jahren [2]
1900Ellen Key: "Das Jahrhundert des Kindes" [1]
1919allgemeine Schulpflicht in der Weimarer Verfassung [8]
1924Genfer Erklärung des Völkerbunds [1]
20.11.1959UN-Deklaration über die Rechte des Kindes [1]
20.11.1989UN-Kinderrechtskonvention [1]
2000Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung [1]
15.07.2010Deutschland nimmt seine Vorbehalte zurück [1]
  1. Jörg Maywald: UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte 38/2010. Stand 20.09.2010. abgerufen am 29.10.2026
  2. Jürgen Bönig: Zur Geschichte der Kinderarbeit in Deutschland und Europa. Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte. Stand 16.10.2012. abgerufen am 29.10.2026
  3. Studie Max Roser: Mortality in the past: every second child died. Our World in Data. Stand 11.04.2023. abgerufen am 29.10.2026
  4. Joshua J. Mark: A Gallery of Children of the Ancient World. World History Encyclopedia. Stand 06.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Medieval Children (Rezension zu Nicholas Orme). Publishers Weekly. Stand 05.11.2001. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde 12. Juni: Welttag gegen Kinderarbeit. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 08.06.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Heinz-Elmar Tenorth: Kurze Geschichte der allgemeinen Schulpflicht. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 06.06.2014. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.