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Das römische Recht: von den Zwölf Tafeln bis zum BGB

Das römische Recht galt von der Frühzeit Roms bis zu Kaiser Justinian im 6. Jahrhundert n. Chr. Am Anfang stand um 451/450 v. Chr. das Zwölftafelgesetz, später formten Prätoren und Juristen ein ausgefeiltes Privatrecht. Justinians Corpus iuris civilis bewahrte es, und nach seiner Wiederentdeckung im Mittelalter prägte es das Recht in Europa bis zum BGB von 1900.

Marmorne Säulenreste und breite Steinstufen einer verfallenen römischen Basilika auf einem Forum im Morgenlicht
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Das römische Recht ist das Recht, das im antiken Rom und später im ganzen Römischen Reich galt, von der sagenhaften Königszeit im 8. Jahrhundert v. Chr. bis zu Kaiser Justinian im 6. Jahrhundert n. Chr. [1]. Es begann als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht mit religiösen Wurzeln [1]. Heute kennt man es vor allem aus der Sammlung, die Justinian anlegen ließ [1]. Die Forschung teilt seine Geschichte meist in eine republikanische, eine klassische und eine nachklassische Zeit. Die klassische Zeit reicht etwa vom 1. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr. [1]. Wie der Staat dahinter aufgebaut war, erklärt der Beitrag über das Römische Reich.

Das Zwölftafelgesetz

Um 451/450 v. Chr. arbeitete in Rom ein Kollegium von zehn Männern, die Decemvirn, eine Sammlung von Gesetzen aus [2]. Sie entstand in den Ständekämpfen zwischen Patriziern und Plebejern und sollte Rechtssicherheit schaffen [2]. Antike Autoren nennen griechische Gesetze, vor allem die des Solon, als Vorbild. Wie eng der Kontakt nach Griechenland wirklich war, ist unklar [2].

Nach der Überlieferung standen die Gesetze auf zwölf Tafeln auf dem Forum Romanum. Livius und Dionysios sprechen von Bronze, der Jurist Pomponius von Elfenbein [2]. Vermutlich gingen die Tafeln beim Brand Roms durch die Gallier 387 v. Chr. verloren, sicher ist das nicht [2]. Kein Buchstabe ist als Inschrift erhalten. Den Text kennt man nur aus Zitaten späterer Autoren wie Cicero, Livius und Gellius [2].

Die Tafeln regelten vor allem das Privatrecht und den Zivilprozess, dazu Familie und Erbe, das Nachbarrecht sowie Straftaten und Schadensersatz. Viele Regeln sind an einzelnen Fällen formuliert, und bei Körperverletzung galt die Vergeltung mit Gleichem [2]. Cicero berichtet, dass Jungen in seiner Jugend die Tafeln noch als "carmen necessarium" auswendig lernten, als unverzichtbares Lied (De legibus 2,59) [2, 11]. Ein älteres Beispiel für Recht auf Stein aus Mesopotamien zeigt der Beitrag über den Codex Hammurabi.

Prätor und Edikt

Nach den Zwölf Tafeln formten in der Republik vor allem Beschlüsse der Plebs, die Edikte der Prätoren und die Schriften der Juristen das Recht weiter. In der Kaiserzeit gewannen Beschlüsse des Senats und Erlasse der Kaiser an Gewicht [1]. Ab 367 v. Chr., mit den Leges Liciniae Sextiae, spielten die Prätoren, die obersten Gerichtsbeamten, eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Rechts. Sie legten zu Beginn ihres Amtsjahres in einem Edikt fest, nach welchen Regeln sie Klagen zulassen würden [3]. Die Nachfolger übernahmen meist den größten Teil, so wuchs von Jahr zu Jahr das Amtsrecht, das ius honorarium [3]. Im Jahr 242 v. Chr. teilte sich das Amt: Der praetor urbanus war für Streitigkeiten unter Bürgern zuständig, der praetor peregrinus für Fälle mit Fremden [3].

Eine leere antike Halle mit erhöhtem Steinpodest, darauf ein Klappstuhl aus Elfenbein im Licht eines hohen Fensters
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Eine Unterscheidung zieht sich durch das ganze römische Recht. Das ius civile galt für römische Bürger, das ius gentium als Recht des Handels auch für Nichtbürger [1]. Außerdem trennten die Römer Eigentum und Besitz. Den Besitz schützte der Prätor mit eigenen Anordnungen, den Interdikten [1]. Unter Kaiser Hadrian fasste der Jurist Salvius Julianus das Edikt um 128 bis 130 n. Chr. endgültig als edictum perpetuum. Damit endete die Rechtsschöpfung der Prätoren [3].

Die klassischen Juristen

Ihren Ruf verdankt die römische Rechtswissenschaft vor allem den Juristen der klassischen Zeit. Sie arbeiteten an konkreten Fällen und entwickelten daraus Regeln. Die Rechtsgeschichte beschreibt das römische Recht deshalb als "kasuistisch, topisch und diskursiv" [1]. Im Jahr 426 n. Chr. bestimmten die Kaiser Theodosius II. und Valentinian III., dass die Meinungen von fünf Juristen vor Gericht bindend waren. Einer von ihnen war Gaius [4].

Gaius wirkte etwa zwischen 130 und 180 n. Chr. Zu Lebzeiten galt er seinen Kollegen nicht als Autorität, sein Ansehen wuchs erst nach seinem Tod [4]. Sein Lehrbuch, die Institutionen in vier Büchern, ist die wichtigste im Original erhaltene Quelle für das klassische römische Recht [4]. Lange war der Text verschollen. Erst 1816 fand Barthold Georg Niebuhr in Verona eine Handschrift aus dem 5. Jahrhundert, die überschrieben worden war, einen sogenannten Palimpsest [4].

Gaius ordnet den Stoff so: Alles Recht betreffe entweder Personen, Sachen oder Klagen ("vel ad personas pertinet vel ad res vel ad actiones", Gaius, Institutionen 1,8) [5]. Diese Dreiteilung übernahmen Justinians Institutionen, und sie wirkte bis in moderne Gesetzbücher wie den französischen Code civil und das österreichische ABGB [4].

Freie, Sklaven und Frauen

Das römische Recht war ein Recht für eine Gesellschaft mit Sklaverei. Gaius nennt als oberste Einteilung im Personenrecht, dass alle Menschen entweder frei oder Sklaven seien (Institutionen 1,9) [5]. Frauen standen nach altem Recht auch als Erwachsene unter Vormundschaft. Gaius gibt die Begründung der Alten wieder, Frauen seien leichtsinnig (Institutionen 1,144) [5]. Die Gesetze Lex Iulia und Lex Papia Poppaea lockerten das mit dem sogenannten Kinderrecht, dem ius liberorum. Eine frei geborene Frau mit drei Kindern und eine Freigelassene mit vier Kindern war von der Vormundschaft befreit (Institutionen 1,145 und 1,194) [5]. Wie Sklaverei in anderen Epochen geregelt war, zeigt der Beitrag Sklaverei in der Geschichte.

Bürgerrecht für alle Freien

Lange war das römische Bürgerrecht ein Vorrecht der Italiker und einzelner Fremder mit besonderen Verdiensten. Kaiser verliehen es Bewohnern einzelner Städte oder Soldaten der Hilfstruppen nach 25 Dienstjahren [6]. Unter Kaiser Caracalla erhielten 212/213 n. Chr. alle freien Einwohner des Reiches das Bürgerrecht. Den Erlass, die Constitutio Antoniniana, kannte man lange nur aus einer Erwähnung bei Cassius Dio [6]. Dann tauchte ein Teil des Textes auf einem Papyrus auf, der 1902 in Ägypten erworben wurde. Der Papyrus Gissensis 40 gehört heute der Universitätsbibliothek Gießen und zählt zum deutschen Weltdokumentenerbe der UNESCO [6].

Falk Wackerow sieht im eManual Alte Geschichte der Universität Hamburg als Motiv vor allem die Steuern: Als Bürger waren nun alle Bewohner voll steuerpflichtig, das brachte dem Kaiser mehr Einnahmen. Zudem standen mehr Männer für die Legionen bereit, weil das Bürgerrecht Voraussetzung für den Dienst war [6].

Justinians Corpus iuris civilis

Im 6. Jahrhundert ließ der oströmische Kaiser Justinian I. das Recht neu sammeln. Die Leitung hatte sein oberster Rechtsbeamter Tribonian, die Arbeiten liefen von 528 bis 534 n. Chr. [7]. Im Dezember 530 setzte Justinian eine Kommission für die Digesten ein, die Ende 533 in Kraft traten [8]. Die Kommission wählte aus etwa 2.000 Schriften aus, den größten Anteil liefert Ulpian [8]. Verwendet wurde nur etwa ein Sechstel der klassischen Juristenliteratur [7]. Widersprüche und veraltetes Recht strichen die Bearbeiter, solche Eingriffe nennt die Forschung Interpolationen [8].

TeilInhaltVeröffentlicht
InstitutionenLehrbuch für den Unterricht533 n. Chr.
Digesten (Pandekten)Auszüge aus den Schriften der Juristen, 50 Bücher533 n. Chr.
Codex IustinianusKaisergesetze seit Hadrianerste Fassung 529, überarbeitet um 533 bis 534 n. Chr.
NovellenSpätere Gesetze Justiniansab 535 n. Chr.

Die Angaben der Tabelle stammen aus den Übersichten zum Corpus iuris civilis und zu den Digesten [7, 8]. Der Titel Corpus iuris civilis setzte sich im Humanismus durch und steht auffällig auf der Ausgabe von Dionysius Gothofredus aus dem Jahr 1583 [7]. Wichtigste Handschrift der Digesten ist die Littera Florentina aus dem 6. Jahrhundert [8]. Wie es im Reich Justinians weiterging, zeigt der Beitrag über das Byzantinische Reich.

Wiederentdeckung in Bologna

Im Westen geriet die Sammlung nach dem frühen Mittelalter weitgehend in Vergessenheit [7]. Um 1050 tauchten die Digesten in Italien wieder auf [1]. In Bologna begann Irnerius, sie wissenschaftlich zu erklären, und legte damit den Grund für die Schulen der Glossatoren und Kommentatoren [7]. Sie versahen den Text mit Anmerkungen, leiteten allgemeine Grundsätze ab und entwickelten Lehren wie die von der ungerechtfertigten Bereicherung [9]. Die Kirche lebte ohnehin nach römischem Recht, daher der Satz "Ecclesia vivit lege Romana" [9].

Lange Bogengänge aus Backstein säumen eine mittelalterliche Straße in einer italienischen Universitätsstadt in der Dämmerung
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Rezeption und BGB

Ab dem 14. Jahrhundert lehrten Universitäten wie Prag, Wien und Heidelberg römisches und kirchliches Recht. Die dort ausgebildeten Juristen besetzten Gerichte und Verwaltungen [9]. Das 1495 gegründete Reichskammergericht trug die römische Denkweise weiter. Formell wurde das römische Recht nie Reichsrecht, es wurde aber zur wichtigsten Quelle juristischer Begriffe [9]. In Deutschland galt es als gemeines Recht bis 1900 [1].

Ein ruhiger holzgetäfelter Gerichtssaal mit leeren Bänken und hohem Fenster, Nachmittagssonne auf dem Boden
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Im 19. Jahrhundert machten die Historische Rechtsschule um Friedrich Carl von Savigny und die Pandektenwissenschaft aus den römischen Quellen ein geschlossenes System [9]. Das prägte das Bürgerliche Gesetzbuch, das nach Art. 1 des Einführungsgesetzes am 1. Januar 1900 in Kraft trat [10]. Spuren finden sich bis in einzelne Vorschriften: § 1007 BGB geht auf die actio Publiciana zurück, § 937 BGB über die Ersitzung auf die römische usucapio [9]. Auch der französische Code civil von 1804 baut auf römischem Recht auf [1]. Den größeren Bogen der Rechtsgeschichte schlägt der Beitrag Recht und Justiz in der Geschichte. Was einen Rechtsstaat heute ausmacht, erklärt demokratie.domain-root.de im Beitrag Der Rechtsstaat.

  1. Römisches Recht. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Zwölftafelgesetz. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Prätor. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gaius (Jurist). Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Studie Gaius: Institutiones, Buch 1 (lateinischer Text). The Latin Library. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Studie Falk Wackerow: Die Constitutio Antoniniana (eManual Alte Geschichte). Universität Hamburg. Stand 11.12.2018. abgerufen am 29.10.2026
  7. Corpus iuris civilis. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Digesten. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Rezeption des römischen Rechts. Wikipedia. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Art. 1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Studie Cicero: De legibus, Buch 2 (lateinischer Text). The Latin Library. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.