Die Frühe NeuzeitRatgeber
Die Hexenverfolgung in Europa: wie Hexenprozesse abliefen und warum sie endeten
Die Hexenverfolgung war vor allem ein Geschehen der Frühen Neuzeit, nicht des Mittelalters. Schätzungen der Forschung nennen für Europa 40.000 bis 60.000 Hingerichtete, davon rund 25.000 auf dem Gebiet des heutigen Deutschland. Die meisten Prozesse führten weltliche Gerichte, nicht die Inquisition.

Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert wurden in Europa nach Schätzungen 40.000 bis 60.000 Menschen als vermeintliche Hexen hingerichtet [2, 3]. Etwa die Hälfte der bekannten Opfer starb auf dem Gebiet des heutigen Deutschland [1]. Alle Angaben sind Schätzungen oder Mindestzahlen nach der erhaltenen Aktenlage [1, 2]. Die Verfahren liefen meist vor weltlichen Gerichten, mit Juristen als Richtern [2]. Die meisten Opfer fielen in der Zeit, die Historiker Frühe Neuzeit nennen, also nach dem Ende des Mittelalters [2]. Einen Überblick über die Epoche gibt der Artikel zur Frühen Neuzeit.
Was man unter Hexerei verstand
Das Wort "Hexerey" ist 1419 in einem weltlichen Strafprozess in Luzern belegt [1]. Die gelehrte Hexenlehre setzte mehrere Vorwürfe zu einem einzigen Verbrechen zusammen: den Pakt mit dem Teufel, die Teufelsbuhlschaft, den Flug durch die Luft, die Teilnahme am Hexensabbat und den Schadenzauber [1]. Die Vorstellung vom Hexenflug entstand im späten 13. Jahrhundert, Berichte über den Sabbat gibt es ab dem 14. Jahrhundert [1]. Wer gestand, an einem dieser Punkte beteiligt gewesen zu sein, galt damit als schuldig an allen.

Ältere Rechtstexte gingen mit dem Thema anders um. Die Capitulatio de partibus Saxoniae Karls des Großen von 782 bedrohte den Glauben an Hexen und deren Verfolgung mit dem Tod [1]. Der Canon Episcopi von 906 richtete sich gegen abergläubische Anzeigen [1]. Der Sachsenspiegel von etwa 1225 sah dagegen schon den Feuertod vor [1].
Wann und wo verfolgt wurde
Über den Zeitraum gibt es unterschiedliche Angaben, je nachdem, welches Gebiet man betrachtet. Das Deutsche Historische Museum spricht von gut 300 Jahren Verfolgung zwischen etwa 1430 und 1780 mit einem Höhepunkt zwischen 1560 und 1680 [2]. Das Historische Lexikon Bayerns nennt die Jahre zwischen 1580 und 1630 als Zeit, in der das Gros der Verfahren geführt wurde [1]. In den Jahren um 1600 verschärfte die Kleine Eiszeit mit Missernten die Spannungen in den Dörfern, die Geldentwertung der Kipper- und Wipperzeit von 1620 bis 1624 kam hinzu [1].
Besonders hart traf es kleine, zersplitterte Herrschaften, die ihre Blutgerichtsbarkeit gegenüber den Nachbarn behaupten wollten. Große Flächenstaaten mit gelehrter Rechtskontrolle wie Bayern oder Sachsen verfolgten weniger [2]. Etwa ein Viertel der Betroffenen im Reich lebte in geistlichen Territorien, die von Bischöfen und Äbten regiert wurden [1].
| Gebiet | Hinrichtungen (Schätzung oder Mindestzahl) |
|---|---|
| Europa, 15. bis 18. Jahrhundert | 40.000 bis 60.000 [2, 3] |
| Heiliges Römisches Reich | mindestens 25.000 [2] |
| Geistliche Fürstentümer, erste Hälfte 17. Jahrhundert | rund 6.000 [1] |
| Rheinische Kurfürstentümer | etwa 4.000 [1] |
| Zeil am Main (1616 bis 1620 und 1625 bis 1631) | mindestens 445 [1] |
| Würzburg | mindestens 376 [1] |
| Bamberg (1595, 1616 bis 1617, 1626 bis 1630) | mindestens 203 [1] |
| Württemberg | rund 200 bei über 3.000 Fällen im Südwesten [3] |
Für Bayern lässt sich keine Gesamtzahl angeben, weil viele Akten fehlen [1]. Reichsstädte wie Nürnberg, Rothenburg und Schweinfurt kamen in den einzelnen Verfolgungswellen jeweils auf einstellige Zahlen von Hinrichtungen [1]. In Württemberg lag die Chance, einen Prozess zu überleben, bei über 60 Prozent [3].
Der Hexenhammer
Das bekannteste Buch der Verfolger schrieb der Dominikaner Heinrich Kramer, lateinisch Institoris. Der "Malleus maleficarum", deutsch "Hexenhammer", erschien nach Angaben des Historischen Lexikons Bayerns und der Universitätsbibliothek Tübingen 1487 in Speyer [1, 3]. Planet Wissen nennt als Entstehungsjahr 1486 [4]. 1484 hatte Kramer Papst Innozenz VIII. einen Text vorgelegt, den dieser als "Hexenbulle" veröffentlichte. Sie steht dem Buch voran [4].
Das Werk hat drei Teile. Der erste soll beweisen, dass es Hexen gibt, der zweite beschreibt, was sie angeblich anrichten, der dritte ist eine Anleitung für Prozesse [4]. Kramer hielt Folter für ein legitimes Mittel, um Geständnisse zu erzwingen [3]. Bis 1523 erschienen 13 Ausgaben, bis 1669 insgesamt 29 [4]. Inquisitoren und weltliche Richter nutzten das Buch bis ins 17. Jahrhundert als Leitfaden [3]. In protestantischen Gebieten wurde es abgelehnt, und Spanien, Portugal und Italien erschwerten später per Gesetz Anklagen wegen Hexerei [4].
Das Recht hinter den Prozessen
Die Bambergische Halsgerichtsordnung von 1507 war das Vorbild für die Constitutio Criminalis Carolina von 1532, das Strafgesetz Kaiser Karls V. [1]. Hexerei galt danach als Ausnahmeverbrechen, lateinisch crimen exceptum. Die Gerichte durften dabei vom üblichen Verfahren abweichen [1]. Wie sich das Strafrecht über die Jahrhunderte verändert hat, beschreibt der Artikel zur Rechtsgeschichte.
Vielerorts trat das Inquisitionsverfahren an die Stelle des älteren Anklageverfahrens. Ein Gericht konnte nun von Amts wegen ermitteln, auch wenn niemand Klage erhob. Die Forschung sieht darin einen wichtigen Grund, warum Verfolgungen ausufern konnten [1]. Mit der kirchlichen Inquisition hat dieser Begriff nichts zu tun.
Wie ein Hexenprozess ablief
Am Anfang stand meist eine Anzeige aus der Nachbarschaft, oft aus dem engsten Umfeld und manchmal aus der eigenen Familie. Angezeigt wurde häufig bei den örtlichen Amtleuten [1]. Für eine Verhaftung brauchte es mehrere Besagungen, also Aussagen anderer Angeklagter, die eine Person als Mittäterin nannten [1]. Nach 1600 tauchten juristisch ausgebildete Hexenkommissare auf, die sich oft über die Zuständigkeit der örtlichen Gerichte hinwegsetzten [1].

Die Folter war im Strafprozess des späten Mittelalters üblich und galt als Mittel, die Wahrheit zu finden, nicht als Strafe [1]. Weil Urteile öffentlich verlesen wurden, kannten viele Angeklagte die erwarteten Antworten. Die Geständnisse ähnelten sich deshalb oft bis in Einzelheiten [1]. Wer unter der Folter weitere Namen nannte, lieferte die Besagungen für die nächsten Verhaftungen.
Am Ende stand ein Freispruch oder ein Todesurteil. Eine Begnadigung durch den Landesherrn milderte nur die Art der Hinrichtung, etwa Enthauptung oder Erdrosseln vor dem Verbrennen [1].
Wer angeklagt wurde
Die Mehrheit der Opfer waren Frauen, aber keineswegs alle. Das Deutsche Historische Museum gibt an, dass jede vierte "Hexe" ein Mann war. Im deutschen Raum waren zwischen 1530 und 1730 rund 76 Prozent der Getöteten Frauen [2]. In katholischen Regionen lag der Anteil der Männer bei bis zu 30 Prozent, in protestantischen Ländern wie England, Schottland, Schweden und den Niederlanden waren 80 bis 90 Prozent der Opfer Frauen [2]. Das Historische Lexikon Bayerns nennt für Europa 20 bis 25 Prozent Männer und für einige Gebiete Frankreichs sogar eine männliche Mehrheit [1].
Anklagen gegen Frauen kamen besonders häufig von anderen Frauen [1]. In Würzburg waren mehr als die Hälfte der Hingerichteten Männer, darunter eine beachtliche Gruppe katholischer Geistlicher. In Bamberg traf es überdurchschnittlich viele Männer aus der städtischen Führungsschicht [1]. Wie das Leben von Frauen in anderen Epochen aussah, erzählt der Artikel Frauen in der Geschichte.
Bamberg und Würzburg
Die schwersten Verfolgungen in Franken fielen in die Jahre 1626 und 1630. In den Hochstiften Bamberg und Würzburg starben in diesen Wellen jeweils zwischen 900 und 1.200 Menschen [1]. Beide Gebiete waren geistliche Fürstentümer, in denen der Bischof zugleich Landesherr war. Beendet wurden die Prozesse dort erst, als Kaiser und Reichsgerichte eingriffen und verboten, Hexerei weiter als Ausnahmeverbrechen zu behandeln [1].
Kritiker der Verfolgung
Widerspruch gab es früh, auch an Universitäten. Die Universität Ingolstadt bestritt 1590, dass sogenannte Hexenzeichen am Körper etwas beweisen. Die Juristenfakultät Altdorf riet 1627 in einem Gutachten zum Freispruch [1]. Der Rothenburger Jurist Georg Christoph Walther begründete 1652 eine Freilassung damit, es sei besser, 100 Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen [1].
Der bekannteste Kritiker war der Jesuit Friedrich Spee, der von 1591 bis 1635 lebte. 1631 veröffentlichte er die "Cautio Criminalis", eine Schrift gegen die Praxis der Hexenprozesse [1]. Auch der Humanist Erasmus von Rotterdam hatte dem Hexenhammer widersprochen [4].
Das Ende der Verfolgung
In den meisten Regionen Süddeutschlands endeten die großen Verfolgungen um 1630. Damals erreichte der Dreißigjährige Krieg den Süden, und die Anschuldigungen trafen inzwischen auch die Eliten selbst [1]. 1669 verbot Johann Philipp von Schönborn die Hexenverfolgung in seinen Herrschaftsgebieten. Aus Hexenprozessen wurden dort Verleumdungsprozesse gegen die Denunzianten [1].

Einzelne Hinrichtungen gab es noch lange danach. Zwischen 1715 und 1723 führte eine Serie von Prozessen gegen Kinder in Freising zu Todesurteilen [1]. 1749 wurde in Würzburg die Subpriorin Maria Renata Singer von Mossau enthauptet und verbrannt, um 1756 starb in Landshut Veronika Zerritsch als letzte Hingerichtete wegen Hexerei in Bayern [1]. Im Fürststift Kempten erging 1775 noch ein Todesurteil gegen Anna Maria Schwegelin, es wurde aber nicht vollstreckt [1]. Die letzte Hinrichtung einer "Hexe" in Europa fand 1782 im Schweizer Kanton Glarus statt [2]. In Nordamerika endeten die Prozesse von Salem 1692 mit 19 Hinrichtungen [2]. Wie die Gedanken der Aufklärung das Denken über Recht und Aberglauben veränderten, zeigt der eigene Artikel dazu.
Verbreitete Irrtümer
Die oft genannte Zahl von neun Millionen Opfern in Deutschland ist weit überhöht. Sie entstand vor über 200 Jahren als Argument der Aufklärer und wurde später politisch benutzt [2]. Auch die Vorstellung, vor allem Hebammen seien verbrannt worden, hält den Akten nicht stand: Unter rund 800 nachgewiesenen weiblichen Opfern im Trierer Raum waren drei Hebammen [2]. Die große Mehrheit der Verfahren führten zudem weltliche Gerichte mit juristisch gebildeten Richtern. Die kirchliche Inquisition war daran nur selten beteiligt [2].
Wer heute wissen will, welche Rechte Beschuldigte in einem Strafverfahren haben, findet die Grundsätze im Artikel Der Rechtsstaat auf demokratie.domain-root.de.
- Organisation Andreas Flurschütz da Cruz: Hexenverfolgung (Historisches Lexikon Bayerns). Bayerische Staatsbibliothek. Stand 20.01.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Hans Ottomeyer, Rosmarie Beier-de Haan: Vorwort zur Ausstellung "Hexenwahn. Ängste der Neuzeit". Deutsches Historisches Museum. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Hexenprozesse in Württemberg und Tübingen (Objekt des Monats). Universitätsbibliothek Tübingen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Tobias Aufmkolk: Der Hexenhammer (Planet Wissen). WDR. Stand 09.04.2020. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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