Das 20. JahrhundertRatgeber

Die Nürnberger Prozesse: Ablauf, Urteile und Folgen

Die Nürnberger Prozesse waren Strafverfahren der Alliierten gegen führende Vertreter des NS-Staats. Im Hauptprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 ergingen 12 Todesurteile, 7 Haftstrafen und 3 Freisprüche. Bis 1949 folgten zwölf Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten, unter anderem gegen Ärzte, Juristen und Industrielle.

Ein großer holzgetäfelter Gerichtssaal mit leeren Bänken, hohen Fenstern und erhöhter Richterbank im Nachmittagslicht
Bild: KI-generiert

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stellten die Siegermächte die führenden Köpfe des NS-Regimes vor ein internationales Gericht. Der Hauptprozess begann am 20. November 1945 im Nürnberger Justizpalast und endete mit den Urteilen am 1. Oktober 1946 nach 218 Verhandlungstagen [2, 5]. Zum ersten Mal verhandelte ein internationales Gericht über Verbrechen gegen die Menschlichkeit [1]. Auf dem Verfahren und den zwölf Nachfolgeprozessen bauen spätere Kriegsverbrechertribunale und der heutige Internationale Strafgerichtshof auf [4].

Das Londoner Statut

Die Rechtsgrundlage entwarfen die Sowjetunion, Großbritannien, die USA und Frankreich gemeinsam. Am 8. August 1945 veröffentlichten sie das Statut für einen Internationalen Militärgerichtshof, kurz IMG, auch Londoner Statut oder Nürnberger Charta genannt [1]. Es nannte drei Gruppen von Straftaten, die Anklage stützte sich auf vier Punkte [1, 5]:

  • Verschwörung gegen den Frieden,
  • Verbrechen gegen den Frieden, darunter die Planung und Führung eines Angriffskriegs,
  • Kriegsverbrechen,
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Richter und Ankläger kamen aus den vier Siegermächten [1]. Das Gericht trat am 18. Oktober 1945 zu seiner ersten Sitzung in Berlin zusammen und verhandelte ab dem 20. November in Nürnberg [1, 5]. Nürnberg wählten die Alliierten unter anderem, weil die Nationalsozialisten dort ihre Reichsparteitage abgehalten und die "Nürnberger Gesetze" beschlossen hatten [1]. Wie diese Gesetze die Juden entrechteten, erklärt der Artikel über den Nationalsozialismus.

Der Saal 600

Verhandelt wurde im Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalasts, dem Saal 600. Er war 1916 eröffnet worden. Für den Prozess bauten die Amerikaner ihn um: Sie ergänzten eine Pressetribüne mit 235 Plätzen und einen Zuschauerbalkon mit 128 Plätzen und drehten die Richterbank um 90 Grad [3].

Alte Kopfhörer mit Kabeln auf einem polierten Holztisch, im Hintergrund eine verglaste Dolmetscherkabine
Bild: KI-generiert

Gesprochen wurde in vier Sprachen, Englisch, Deutsch, Französisch und Russisch. Eine Anlage von IBM machte das Simultandolmetschen möglich. Zwölf Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzten fortlaufend, die Zuhörer wählten ihre Sprache über Kopfhörer [3].

Am 30. Juni 1961 ging der Saal an die bayerische Justiz zurück, die amerikanischen Umbauten wurden weitgehend entfernt. Bis März 2020 diente er als Gerichtssaal. Seitdem ist er nur noch Erinnerungsort. Im Justizpalast zeigt das Memorium Nürnberger Prozesse seit dem 20. November 2010 eine Dauerausstellung [3].

Die Angeklagten

Angeklagt waren 24 Männer, die als Hauptkriegsverbrecher galten, und sechs Organisationen, die als verbrecherisch eingestuft werden sollten: die Reichsregierung, die NSDAP, die SS, die Gestapo, die SA sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht [2, 5]. Adolf Hitler, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler lebten nicht mehr, sie hatten sich vor oder kurz nach Kriegsende das Leben genommen [1]. Von den 24 Angeklagten standen nur 21 persönlich vor Gericht. Robert Ley nahm sich während des Verfahrens das Leben. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war nicht verhandlungsfähig, sein Verfahren wurde eingestellt. Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt [1, 2].

Zu den bekanntesten Angeklagten gehörten Hermann Göring, der frühere Außenminister Joachim von Ribbentrop, der "Chefideologe" der NSDAP Alfred Rosenberg, Julius Streicher, Rudolf Heß, Albert Speer, Karl Dönitz und Wilhelm Frick [1, 2].

Die Urteile vom 1. Oktober 1946

Das Gericht verkündete die Urteile gegen 22 Angeklagte am 30. September und 1. Oktober 1946 [2]:

UrteilZahlBeispiele
Tod durch den Strang12Göring, Ribbentrop, Rosenberg, Streicher, Wilhelm Frick, Bormann (in Abwesenheit)
Lebenslange oder langjährige Haft7Heß lebenslang, Speer und Baldur von Schirach je 20 Jahre, Dönitz 10 Jahre
Freispruch3Franz von Papen, Hjalmar Schacht, Hans Fritzsche

Die drei Freisprüche ergingen, weil das Gericht eine Schuld nicht für nachgewiesen hielt [2]. Zehn der zwölf Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt [2]. Göring nahm sich in der Nacht vor seiner Hinrichtung das Leben [1, 5]. Die zu Haft Verurteilten kamen in das Gefängnis Berlin-Spandau. Bis 1966 kamen alle frei [6], Albert Speer und Baldur von Schirach nach 20 Jahren Haft [7]. Rudolf Heß blieb als Einziger in Haft und nahm sich 1987 das Leben [1, 6].

Die zwölf Nachfolgeprozesse

Gemeinsame weitere Verfahren der vier Mächte kamen nicht mehr zustande, weil der Kalte Krieg begann [1]. Die USA führten in Nürnberg bis 1949 allein zwölf Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten. Angeklagt waren Ärzte, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Minister, Beamte und Diplomaten [2]. Dazu gehörten der Ärzteprozess, der Milch-Prozess, der Flick-Prozess, der Prozess gegen die Südost-Generäle, der Prozess gegen das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, der Wilhelmstraßen-Prozess und der Einsatzgruppen-Prozess [1, 5].

Die lange Sandsteinfassade eines großen Justizgebäudes in Nürnberg an einem klaren Herbstmorgen
Bild: KI-generiert
Nachfolgeprozesse in Nürnberg bis 1949Zahl
Angeklagte185
Urteile177
Haft- oder Todesurteile142
Selbsttötungen während der Verfahren4
Verfahren wegen Krankheit eingestellt4

Auch in den einzelnen Besatzungszonen fanden Prozesse gegen NS-Täter statt [2]. Amerikanische Militärgerichte in Dachau verhandelten gegen Wachmannschaften und Kommandanten mehrerer Konzentrationslager. In einem Verfahren zum Lager Mauthausen wurden 58 von 61 Angeklagten zum Tod verurteilt, 49 dieser Urteile im Mai 1947 vollstreckt. Britische Gerichte urteilten über SS-Personal aus Bergen-Belsen und Auschwitz und 1949 über den früheren Generalfeldmarschall Erich von Manstein, der 1953 wieder freikam. Ein sowjetisches Militärtribunal in Berlin-Pankow verhandelte im Oktober und November 1947 gegen 16 Angeklagte aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen, Benz sieht darin Züge eines Propagandaprozesses. Der frühere Lagerkommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, wurde im März 1947 in Krakau zum Tod verurteilt [5]. In der Sowjetischen Besatzungszone wurden bis 1949 insgesamt 8.059 Menschen verurteilt, in der DDR danach weitere 4.829. In den Westzonen und der Bundesrepublik waren es zusammen 6.498 [1]. Deutsche Gerichte durften nach den Kontrollratsgesetzen Nr. 4 und Nr. 10 von 1945 Verbrechen an Angehörigen der alliierten Staaten zunächst nicht verfolgen, Taten an Deutschen nur mit Erlaubnis der Alliierten [5]. Von 1963 bis 1965 lief in Frankfurt am Main der Auschwitz-Prozess vor einem deutschen Gericht [1], bis 1981 folgten dort weitere Auschwitz-Verfahren. In Israel stand 1961 Adolf Eichmann vor Gericht [5]. Die Verbrechen, um die es dort ging, beschreibt der Artikel über den Holocaust.

Kritik am Verfahren

Schon während des Prozesses sprachen Kritiker von "Siegerjustiz" [1]. Einige Juristen wandten ein, das Verbrechen des Angriffskriegs habe es vorher nicht gegeben. Sie beriefen sich auf den Grundsatz "nulla poena sine lege", keine Strafe ohne Gesetz. Dagegen steht, dass Deutschland den Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Krieges unterzeichnet hatte [1]. Der Historiker Wolfgang Benz weist außerdem darauf hin, dass schon das deutsche Strafrecht für die Verurteilungen ausgereicht hätte. Niemand wurde allein wegen des neuen Tatbestands des Angriffskriegs verurteilt [1].

In Deutschland verfolgten nach der Darstellung von Benz nur wenige Menschen den Prozess aufmerksam. Der Schriftsteller Alfred Döblin verteidigte das Gericht 1946 unter einem Decknamen in einer Broschüre. Die meisten Deutschen waren nach Benz froh, dass internationale Richter urteilten und keine deutschen. Zugleich stand der Prozess am Anfang der öffentlichen Aufklärung über die NS-Diktatur [5].

Wie ein Strafverfahren heute nach rechtsstaatlichen Regeln ablaufen muss, erklärt die Seite Der Rechtsstaat. Den langen Weg von den ersten Gerichten bis zum modernen Strafrecht zeichnet der Längsschnitt Recht und Justiz in der Geschichte nach.

Nürnberg und das Völkerstrafrecht

1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konvention gegen Völkermord [1]. Dem Nürnberger Gericht folgte in Asien der Tokioter Prozess gegen japanische Kriegsverbrecher [4]. In den 1990er Jahren griffen die Vereinten Nationen die Idee wieder auf und richteten Sondergerichte für das ehemalige Jugoslawien (1993) und für Ruanda (1994) ein [4].

Ein modernes Gerichtsgebäude aus Glas und hellem Stein in den Niederlanden unter grauem Himmel
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1998 beschloss eine Staatenkonferenz in Rom das Statut eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs. Es trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Der Gerichtshof in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression, aber nur Taten nach diesem Datum [4]. Er greift ein, wenn Staaten solche Taten nicht selbst verfolgen wollen oder können [4]. Sein erstes Urteil sprach er 2012 gegen Thomas Lubanga aus der Demokratischen Republik Kongo, der Kindersoldaten rekrutiert hatte: 14 Jahre Haft, 2014 in der Berufung bestätigt. Deutschland hat das Statut im Jahr 2000 ratifiziert, seit 2002 gilt hier das Völkerstrafgesetzbuch [4]. Wie die Idee allgemeiner Menschenrechte entstand, erzählt der Artikel Die Geschichte der Menschenrechte.

  1. Behörde 20. November 1945: Beginn der Nürnberger Prozesse (Hintergrund aktuell). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Anne Baghdady, Markus Würz: Nürnberger Prozesse (LeMO). Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Stand 04.12.2019. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Der Saal 600. Memorium Nürnberger Prozesse, Museen der Stadt Nürnberg. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Völkerstrafrecht und der Internationale Strafgerichtshof. Auswärtiges Amt. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Studie Wolfgang Benz: Bestrafung der Schuldigen (Informationen zur politischen Bildung, Heft 259). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 13.07.2005. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Elke Kimmel: Nürnberger Prozess (Der Marshallplan - Selling Democracy). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 31.10.2005. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Jahreschronik 1966 (LeMO). Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.