Das 20. JahrhundertRatgeber
Der Porajmos: der nationalsozialistische Völkermord an Sinti und Roma
Porajmos ist eine Bezeichnung aus dem Romanes für den Völkermord an den Sinti und Roma Europas unter dem Nationalsozialismus. Schätzungen gehen von 220.000 bis 500.000 Ermordeten aus, von den rund 40.000 erfassten Sinti und Roma in Deutschland und Österreich wurden über 25.000 getötet. Die Bundesregierung erkannte den Völkermord erst am 17. März 1982 offiziell an.

Das nationalsozialistische Regime verfolgte Sinti und Roma aus rassistischen Gründen und ermordete sie in ganz Europa. Die Zahl der Opfer lässt sich nicht genau bestimmen, Schätzungen reichen von 220.000 bis 500.000 Menschen [1, 2]. Von den rund 40.000 erfassten Sinti und Roma in Deutschland und Österreich wurden über 25.000 ermordet [2]. Nach 1945 wurde dieser Völkermord in Deutschland jahrzehntelang verdrängt, erst 1982 erkannte ihn die Bundesregierung offiziell an [1]. Den Völkermord an den europäischen Juden behandelt der Artikel über den Holocaust, die Ideologie und den Staat dahinter der Artikel über den Nationalsozialismus.
Die Begriffe Porajmos und Samudaripen
Für den Völkermord gibt es mehrere Bezeichnungen, und keine ist unumstritten. "Porajmos" ist eine Wortschöpfung aus dem Romanes, die sich mit "Verschlingen" oder "Zerstörung" übersetzen lässt. Bekannt machte sie in den 1990er-Jahren der amerikanische Aktivist Ian Hancock [5]. Der französische Sprachwissenschaftler Marcel Courthiade hält das Wort für unpassend, weil das zugrunde liegende Verb in allen Romanes-Dialekten auch eine anstößige Nebenbedeutung habe [5].
Courthiade tritt für "Samudaripen" ein, zusammengesetzt aus "sa" für "alle" und "mudaripen" für "Mord", also etwa "vollständiger Mord" oder "Massenmord". Der Begriff wurde in den 1970er-Jahren in Jugoslawien im Zusammenhang mit Auschwitz und dem kroatischen Lager Jasenovac zuerst verwendet. Die Internationale Romani-Union benutzt ihn heute [5]. Europäische Institutionen sprechen vom "Roma-Holocaust", viele deutsche Texte vom "NS-Völkermord an den Sinti und Roma" [5].
Ausgrenzung vor 1933
Sinti und Roma wurden nicht erst unter den Nationalsozialisten ausgegrenzt. In Teilen des heutigen Rumäniens waren Roma bis Mitte des 19. Jahrhunderts versklavt [1]. Im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik erfasste und überwachte die Polizei Sinti und Roma, offiziell zur vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität [3]. Daneben gab es Versuche, sie zur Sesshaftigkeit zu zwingen [1].
Entrechtung ab 1933
Nach 1933 wurden Sinti und Roma vor allem aus rassenideologischen Gründen verfolgt [3]. In Deutschland lebten damals etwa 30.000 von ihnen [3]. Eine Ausführungsverordnung zu den Nürnberger Gesetzen von 1935 erklärte sie zur "artfremden Rasse" [1]. Es folgten Zwangssterilisationen, der Ausschluss vom Schulbesuch und Eheverbote [1]. Ab 1936 wurden Ehen und außereheliche Beziehungen mit sogenannten Ariern schwer bestraft [3].
Ab 1935 richteten viele deutsche Städte Lager ein, in die ganze Familien gebracht wurden. Vor den Olympischen Spielen 1936 nahm die Polizei in Berlin rund 600 Sinti und Roma fest und brachte sie in ein Lager in Berlin-Marzahn [3]. Im Juni 1938 wurden im Zuge der Aktion "Arbeitsscheu Reich" mehrere Hundert Sinti und Roma in Konzentrationslager verschleppt [3]. Ab März 1939 mussten sie statt ihrer Pässe besondere "Rasseausweise" mit sich führen [3].
Erfassung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle
Im November 1936 entstand am Reichsgesundheitsamt in Berlin eine Forschungsstelle unter Robert Ritter, die vor allem Daten über Sinti und Roma sammelte [3, 4]. Zur selben Zeit arbeitete im Reichskriminalpolizeiamt eine "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" an ihrer zentralen Erfassung [3]. Mit einem Runderlass vom 8. Dezember 1938 beauftragte Heinrich Himmler die Forschungsstelle, alle Sinti und Roma im Reich "rassenbiologisch" einzuordnen, in enger Zusammenarbeit mit SS und Polizei [3, 4].

Ritters Mitarbeiter zwangen die Menschen, ihre Familienverhältnisse offenzulegen, vermaßen sie, legten Stammbäume an, machten Tausende Fotos und nahmen Blut- und Haarproben [4]. Bis Kriegsende entstanden annähernd 24.000 sogenannte Rassegutachten [3, 4]. Diese Einstufungen waren die Grundlage für die späteren Deportationen in Konzentrations- und Vernichtungslager [3, 4].
Festsetzung und erste Deportationen
Ab Mitte Oktober 1939 durften Sinti und Roma auf Himmlers Anordnung ihre Wohnorte nicht mehr verlassen. Die große Mehrheit der deutschen und österreichischen Sinti und Roma wurde in Lagern festgehalten. Im Lager Lackenbach im Burgenland waren bis zu 2.300 Menschen eingesperrt [2]. Am 27. April 1940 ordnete Himmler einen ersten Transport von 2.500 Menschen an. Bei diesen "Mai-Deportationen" wurden Familien aus Hamburg, Köln und dem Zuchthaus Hohenasperg in das besetzte Generalgouvernement in Polen gebracht [1, 2].
Im Herbst 1941 wurden mehr als 5.000 Sinti und Roma aus der Steiermark und dem Burgenland in das Ghetto Lodz deportiert. Die letzten Überlebenden des dortigen Lagers wurden im Januar 1942 im Vernichtungslager Chelmno ermordet [2].
Massenmord in Ost- und Südosteuropa
Viele Opfer wurden bei Massakern in Ost- und Südosteuropa ermordet [1]. Auch Verbündete des Deutschen Reichs verfolgten Roma. In Rumänien wurden von Ende 1941 bis September 1942 rund 25.000 Roma ermordet [2]. In Kroatien ordnete die Regierung im Mai 1942 die Festnahme aller Roma an. Aus der Krajina wurden mehr als 5.000 Roma in das Lager Jasenovac verschleppt, wo bis Kriegsende schätzungsweise 10.000 bis 40.000 Roma getötet wurden [2].
Der Auschwitz-Erlass
Am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler an, alle Sinti und Roma im Reich und in den besetzten Gebieten in ein Konzentrationslager einzuweisen [1, 2]. Ab März 1943 wurden mehr als 20.000 Menschen nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Im Lagerabschnitt B II e, dem sogenannten "Zigeunerlager", waren insgesamt 23.000 Menschen inhaftiert, darunter über 10.700 aus dem sogenannten Altreich und 2.300 aus Österreich [2]. Die meisten starben an Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder an den Folgen medizinischer Experimente [2].

Am 16. Mai 1944 wehrten sich die Gefangenen gegen die geplante Räumung und konnten ihre Ermordung zunächst abwenden [2]. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordete die SS die letzten fast 3.000 Männer, Frauen und Kinder des Lagerabschnitts in den Gaskammern [2]. An dieses Datum erinnert heute der europäische Gedenktag [1].
Ein Schicksal aus den Niederlanden
Wie die Verfolgung einzelne Familien traf, hat der niederländische Sinto Zoni Weisz beschrieben. Am 16. Mai 1944 ließen die Besatzer in den ganzen Niederlanden Sinti und Roma festnehmen, die niederländische Polizei half dabei. Die Gefangenen kamen in das Durchgangslager Westerbork [7]. Weisz war am Morgen der Razzia nicht zu Hause, wurde drei Tage später gefasst und ebenfalls nach Westerbork gebracht. Seine Eltern, seine beiden Schwestern und sein Bruder wurden am 19. Mai 1944 nach Auschwitz deportiert. Mutter und Geschwister wurden in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordet, der Vater kam im Lager Mittelbau-Dora um. Weisz selbst konnte am Bahnhof mit Hilfe eines Polizisten auf einen anderen Zug fliehen und versteckte sich bis zur Befreiung im Frühjahr 1945 [7].
Aus demselben Transport vom 19. Mai 1944 stammt ein bekanntes Foto. Es zeigt ein Mädchen in der Tür eines Waggons und galt lange als Bild der Judenverfolgung. Der niederländische Journalist Ad Wagenaar fand heraus, dass es die Sinteza Settela Steinbach zeigt [7].
Späte Anerkennung nach 1945
Nach dem Krieg blieb vielen Überlebenden eine Entschädigung verwehrt. Der Bundesgerichtshof entschied 1956, die Verfolgung vor 1943 sei eine "legitime" Verbrechensbekämpfung gewesen. Erst 1963 änderte das Gericht diese Haltung [1]. Erst in den 1970er-Jahren organisierten sich Sinti und Roma in Deutschland politisch [7]. Ostern 1980 traten Sinti in der KZ-Gedenkstätte Dachau in einen Hungerstreik. Sie protestierten dagegen, dass Polizei und Justiz sie weiter gesondert erfassten, gestützt auf Akten aus der NS-Zeit und teils durch früheres SS-Personal. Der Protest fand große Beachtung in den Medien [7]. Am 17. März 1982 empfing Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma unter Romani Rose und erkannte den Völkermord offiziell an [1, 7]. Der Zentralrat nannte das einen Wendepunkt [1]. Helmut Kohl bestätigte die Anerkennung im November 1985. Bundespräsident Roman Herzog sagte 1997 bei der Eröffnung der Dauerausstellung in Heidelberg, der Völkermord an den Sinti und Roma sei aus denselben rassischen Motiven begangen worden wie der an den Juden [7]. Wie die Justiz nach 1945 mit NS-Verbrechen umging, zeigt auch der Artikel über die Nürnberger Prozesse.
Erinnern heute
2015 erklärte das Europäische Parlament den 2. August zum Gedenktag für die Opfer des Völkermords an den Sinti und Roma [1]. In Berlin steht seit dem 24. Oktober 2012 das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas. Die Bundesregierung hatte es 1992 beschlossen, gestaltet hat es der Künstler Dani Karavan [6]. Es liegt im Tiergarten nahe dem Reichstagsgebäude. In der Mitte eines runden Wasserbeckens von etwa zwölf Metern Durchmesser steht ein dreieckiger Stein, der jeden Mittag absinkt und mit einer frischen Blume wieder auftaucht. Auf dem Rand steht das Gedicht "Auschwitz" von Santino Spinelli, rundherum liegen Steinplatten mit den Namen von 69 Orten [6]. In Heidelberg arbeitet das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma [1].

Die Diskriminierung ist mit dem Ende des NS-Regimes nicht verschwunden. Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt Benachteiligungen etwa in der Bildung. Das Bundeskriminalamt zählte 2022 bundesweit 145 antiziganistische Straftaten. Drei der neun Menschen, die 2020 beim Anschlag in Hanau ermordet wurden, waren Sinti und Roma [1]. Seit 2022 gibt es einen Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus [1]. Welche Grundrechte das Grundgesetz heute jedem Menschen garantiert, erklärt die Seite Die Grundrechte im Überblick auf demokratie.domain-root.de. Die längere Geschichte dieser Rechte steht im Artikel über die Geschichte der Menschenrechte.
- Behörde Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 27.07.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arnulf Scriba: Völkermord an Sinti und Roma (LeMO). Deutsches Historisches Museum. Stand 15.05.2015. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Arnulf Scriba: Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma (LeMO). Deutsches Historisches Museum. Stand 08.09.2014. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Comprehensive assessment: the Racial Hygiene Research Centre. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Karola Fings: Völkermord, Holocaust, Porajmos, Samudaripen. RomArchive. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Zoni Weisz: Ein immer noch vergessener Holocaust, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Sinti und Roma. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 25.05.2011. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
Weitere Artikel
20. JahrhundertDer Zweite Weltkrieg 1939 bis 1945Vom Überfall auf Polen bis zur Kapitulation Japans: wie der Zweite Weltkrieg verlief, wie viele Menschen starben und was er …
20. JahrhundertDie Schlacht von StalingradWie die 6. Armee 1942 nach Stalingrad kam, im Kessel an der Wolga eingeschlossen wurde und im Februar 1943 kapitulierte, mit …
20. JahrhundertPearl HarborWie Japan am 7. Dezember 1941 die US-Pazifikflotte auf Hawaii angriff: Plan, Ablauf, Verluste, Roosevelts Rede und der …